Schulvertrag
Im Schulvertrag verpflichtet sich das Bistum Trier, vertreten durch den Schulleiter, einen geordneten Schulbetrieb gemäss den gesetzlichen Bestimmungen und den für diese Schulen in freier Träger-schaft geltenden Weisungen der Schulaufsicht zu gewährleisten.
Der Schüler verpflichtet sich:
- den Aufgaben nachzukommen, die sich für ihn aus den für entsprechende öffentliche Schulen geltenden Regelungen ergeben,
- das besondere Bildungs- und Erziehungsziel der Schule zu achten,
- die Schul- und Hausordnung einzuhalten,
- am Religionsunterricht teilzunehmen.
Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich:
- den Schüler zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten,
- die Verwirklichung des besonderen Bildungs- und Erziehungsziels der Schule im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen,
- die Schulordnung einzuhalten.
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