Schulvertrag

Schulvertrag

Im Schulvertrag verpflichtet sich das Bistum Trier, vertreten durch den Schulleiter, einen geordneten Schulbetrieb gemäss den gesetzlichen Bestimmungen und den für diese Schulen in freier Träger-schaft geltenden Weisungen der Schulaufsicht zu gewährleisten.

Der Schüler verpflichtet sich:

  • den Aufgaben nachzukommen, die sich für ihn aus den für entsprechende öffentliche Schulen geltenden Regelungen ergeben,
  • das besondere Bildungs- und Erziehungsziel der Schule zu achten,
  • die Schul- und Hausordnung einzuhalten,
  • am Religionsunterricht teilzunehmen.

Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich:

  • den Schüler zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten,
  • die Verwirklichung des besonderen Bildungs- und Erziehungsziels der Schule im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen,
  • die Schulordnung einzuhalten.
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